Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Stadt Papenburg – Öffentlichkeitsbeteiligung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie für Kommunen in Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Niedersachsen sind die Kommunen für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Die Stadt Papenburg bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.
Die Stadt Papenburg ist zur Lärmkartierung an den folgenden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3. Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr verpflichtet. Dazu zählen folgenden Straßen:
- B 70 (Meppener Straße/ Kichstraße/ Großwolder Straße)
- L 51 (Rheiderlandstraße/ Splitting rechts)
- K 108 (Osterkanal/ Mittelkanal rechts)
- K 151 (Emdener Straße/ Friederikenstraße)
- K 158 (Rheiderlandstraße)
- Deverweg
- Am Stadtpark
- Rathausstraße
- Hauptkanal (links/ rechts)
- Friesenstraße
Nun sind Sie gefragt!
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie sich mit beteiligen. Mit Ihrer Alltagserfahrung können Sie uns als lokale Expertinnen und Experten Informationen zu bestehenden Lärmproblemen oder Anregungen zu Maßnahmen zur Lärmminderung geben. Diese können Sie auf der Ideenkarte eintragen.
Die Ideenkarte kann vom 2. April bis 30. April 2025 von Ihnen bearbeitet werden. Alle schon eingetragenen Ideen sind auch in der Liste gesammelt.
Sollten Sie mit der Onlinekarte nicht zurechtkommen, wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail an das Planungsbüro SHP Ingenieure oder an die Stadt Papenburg.
Nach der Onlinebeteiligung
Im Anschluss an die Online-Beteiligung werten wir Ihre Anregungen aus. Ihre Anregungen werden gutachterlich geprüft und fließen in die Überarbeitung des Lärmaktionsplans ein.